Das Verkehrsrecht beinhaltet die Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen regeln. Dieser Rechtsbereich wird in den unterschiedlichsten Gesetzen geregelt und ist daher sehr umfangreich und detailliert. Es stellt eine große Komplexität dar. So kommen Normen aus dem Zivilrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht zusammen. Gleichzeitig stellt dieser Bereich auch für die Verkehrspolitik einen der Hauptaufgaben dar.
Durch die Regelungen und die folgenden Sanktionen soll ein sicherer und funktionstüchtiger Verkehrsfluss gesichert werden. Somit gelten die Vorschriften nicht nur für Führer eines Kraftfahrzeuges, sondern auch genauso für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Das Verkehrsrecht wird in folgende Teilgebiete segmentiert:
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Verkehrsversicherungsrecht
Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit dem Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht. Es legt die Konsequenzen in Form der Haftung und Regelungen der Schäden fest und benennt mögliche Ansprüche auf Schadensersatz. Außerdem werden grundlegende Fragen zum Kauf und Verkauf von Fahrzeugen geregelt.
Der Teil, der Verstöße im Straßenverkehr sanktioniert, wird in schwerwiegende Verstöße als Straftaten und in leichte Verstöße als Ordnungswidrigkeiten unterteilt. Straftaten im Verkehrsrecht sind im StGB gelistet und Ordnungswidrigkeiten im OWiG.
Das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht sind die Teilgebiete des Verkehrsverwaltungsrecht. Im Grunde geht es um die Erteilung, den Verlust und die Entziehung der Fahrerlaubnis, welches Im StVZO geregelt ist.
Das Verkehrsversicherungsrecht gibt die Vorgaben für eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Zweck dieser Pflicht ist es, Unfallopfer zu schützen. Regelungen dazu finden sich im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Polizei und Ordnungsamt sind für die Ahndung von Verkehrsdelikten in der Regel zuständig.
Diese Seite soll Ihnen umfassende Basis zum Verkehrsrecht vermitteln und Ihnen zeigen, welche Ansprüche unter anderem durchsetzbar sind.