Das Verkehrsverwaltungsrecht als besonderes Verwaltungsrecht stellt ein Teilgebiet des allgemeinen Verkehrsrechts dar.
Juristische Fragestellungen wie die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, die medizinisch-psychologische Untersuchung oder ein Bescheid wegen Falschparkens fallen unter das Verkehrsverwaltungsrecht. Auch das Abschleppen eines Pkw fällt unter dieses Rechtsgebiet. Zudem sind in den Normen des Verkehrsverwaltungsrechts die Ermächtigungsgrundlagen, also die Rechtsnormen, die der Verwaltung bzw. Justiz einen Eingriff in ein Grundrecht erlauben, für die Straßenverkehrsbehörde zu finden, welche der Behörde das Auferlegen eines Fahrtenbuches genehmigt oder auch die rechtliche Grundlage und Regelung des bekannten Punktesystems.
Das Verkehrsverwaltungsrecht ist vor allem in die Vorschriften zu der Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und den Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr zu unterteilen.
Große Bedeutung im Verkehrsverwaltungsrecht nimmt das Fahrerlaubnisrecht ein. Nach § 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zum Verkehr auf öffentlichen Straßen jedermann zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist. Eine solche Erlaubnis stellt für Kraftfahrzeuge der Führerschein dar. Folglich darf ohne gültige Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen kein Kraftfahrzeug geführt werden. Die 16 verschiedenen Führerscheine sowie die Eignung und Auflagen werden im Fahrerlaubnisrecht geregelt.
Am öffentlichen Straßenverkehr darf nur mit einem zugelassenen Kraftfahrzeug teilgenommen werden. Liegt eine solche Fahrzeugzulassung nicht vor, ist das Führen des Fahrzeugs nach deutschem Recht nicht zulässig. Den Antrag auf Zulassung muss bei der zuständigen Behörde, der Kfz-Zulassungsstelle, eingereicht werden. Hierfür müssen unter anderem die Typengenehmigung als auch ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Weitere Anforderungen sowie Kosten und Verwarngelder, Bußgelder und Punkte bei einem Verstoß sind im Fahrzeugzulassungsrecht geregelt.
Weitere Bausteine des Verkehrsverwaltungsrechts sind das Fahrlehrerrecht sowie Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, in denen beispielsweise Vorschriften über Verkehrsschilder zu finden sind.