Polizei und Ordnungsamt im Rahmen der Ahndung

Der Verstoß gegen Verkehrsvorschriften ist in Deutschland alltäglich. Diese Verstöße müssen nicht unbedingt durch Verkehrsunfälle oder Geschwindigkeitsüberschreitungen anfallen, auch beim Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette oder beim Telefonieren am Steuer wird gegen gültige Verkehrsvorschriften verstoßen.

Durch solche Verstöße werden sowohl andere Verkehrsteilnehmer als auch fremde Güter gefährdet. Folglich ist die Verfolgung dieser Verstöße zum Schutze der Allgemeinheit von hohem Wert.

Um die Begehung von Verstößen der Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsvorschriften zu begrenzen, gibt es die sogenannte Verkehrsüberwachung, die durch die Polizei und andere Verkehrsbehörden durchgeführt wird. Bestimmte Maßnahmen sollen garantieren, dass die Gesetze befolgt werden und somit die Verkehrssicherheit gewahrt wird.

Fraglich ist, welche Behörde diese Aufgaben wahrnimmt und welche Befugnisse der Behörde im Rahmen der Tätigkeit zugesprochen werden. 

Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist ein wichtiger Bestandteil, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Diese Aufgabe obliegt der Polizei. Durch den Einsatz von Blitzern oder Sektion Control können die Beamten Temposünder überführen. Die sogenannten Blitzer zeichnen Geschwindigkeitsverstöße der Verkehrsteilnehmer auf. Darüber hinaus kann je nach Gerät direkt eine Fotoaufnahme vom Temposünder erstellt werden, welches das Beweismittel für den Verstoß darstellt. Im Bereich der Temporegulierung sind sowohl mobile als auch standortgebundene Radaranlagen zulässig. 

Neben Blitzern und anderen Geschwindigkeitsmessmethoden stellen allgemeine Verkehrskontrollen einen elementaren Teil der Arbeit der Polizeibehörde dar. Die allgemeinen Verkehrskontrollen dienen beispielsweise dazu, betrunkene Autofahrer oder Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aus dem Verkehr zu ziehen, bevor diese andere Verkehrsteilnehmer und somit die Verkehrssicherheit gefährden können. 

Um einer Kontrolle zu entgehen, nutzen viele Verkehrsteilnehmer mittlerweile diverse technische Hilfsmittel wie beispielsweise Apps oder das Radio. Blitzermeldungen im Radio sind noch in den Bereich der Legalität zu fassen. Hingegen anderen Geräten, die zur Störung von Messungen am Fahrzeug befestigt werden, sind nach § 23 StVO verboten.

Für den ruhenden Verkehr sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt zuständig. Als ruhender Verkehr werden Situationen bezeichnet, in denen Fahrzeuge nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter zählt es somit unter anderem zu kontrollieren, ob die Vorschriften über das Parken eingehalten werden. Auch das Kontrollieren der Geschwindigkeiten kann zum Aufgabenbereich des Ordnungsamtes zählen. Dies ist abhängig von dem Ordnungsbehördengesetz des Bundeslandes. Hinzu kommt auch, dass das Ordnungsamt den fließenden Verkehr dann anhalten darf, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.