Verkehrsversicherungsrecht

Wie schon an der Bezeichnung erkennbar, regelt das Verkehrsversicherungsrechts Versicherungsfragen im Straßenverkehr. Für jedes Fahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies wird anhand des Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt. In diesen Normen wird auch die Höhe einer Leistungspflicht mit den dazugehörigen Bedingungen für die Versicherung oder ein eventuelles frei bleiben von Leistungen geregelt. Der Schutz von Unfallopfern ist im Straßenverkehrsrecht elementar. Auch aufgrund dieses Schutzgedankens wurde die Pflicht zur Haftpflichtversicherung geschaffen. 

Das einzige Fahrzeug, welches keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigt, ist das Fahrrad. 

Das Abschließen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist jedem Fahrzeughalter freigestellt. Anspruchsregelungen im Falle eines Abschlusses sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen normiert. 

Aufgrund dieser Freiheiten für den Fahrzeughalter ist das Verkehrsversicherungsrecht in drei Hauptbereiche zu unterteilen:

  • Die Haftpflichtversicherung
  • Die Teilkaskoversicherung
  • Die Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. In die Haftung sind Personen- und Sachschäden, welche ein Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Fahrzeug verursacht hat, einbezogen. 

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug. Zahlungen erfolgen bei der Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust des versicherten Kraftfahrzeugs. In der Vollkaskoversicherung werden alle Schäden abgedeckt. 

Die Teilkaskoversicherung deckt im Gegensatz zur Vollkasko lediglich einen Teil wie beispielsweise Diebstahl, Elementarschaden, Tierkollision, Glasbruch oder Brand ab. 

Auftretende Fragen zu einem dieser drei Hauptbereiche des Verkehrsversicherungsrechts wie beispielsweise die Fragen nach einer Zahlung durch eine der Versicherungen oder die Inanspruchnahme durch die Versicherungen infolge eines Unfalls, welcher unter Alkoholeinfluss erfolgt ist, unterfallen dem Verkehrsversicherungsrecht.