Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht ist ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts. Im Zivilrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten, also Privatpersonen und juristischen Personen geregelt. So auch im Verkehrszivilrecht, wo nicht strafrechtliche Fragen zwischen den Verkehrsteilnehmer geregelt werden. 

Das Verkehrszivilrecht umfasst insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts gelten mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten sowohl für das Verkehrshaftungsrecht als auch das Verkehrsvertragsrecht. 

Das Verkehrshaftungsrecht ist das Recht, welches die Fragen bezüglich der Haftung bei Unfällen auf der Straße regelt. Neben dieser Zuständigkeit für Schadensersatz enthält es auch Vorschriften zur Verkehrsversicherung. 

Das Verkehrshaftungsrecht ist auf diverse Gesetze verteilt. Diese sind unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie das Handelsgesetzbuch (HGB).

In § 823 des BGB findet sich die wohl wichtigste Anspruchsgrundlage für einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden gegen die dort genannten Rechtsgüter. § 823 BGB stellt eine Verschuldenshaftung dar. Diese ist die Einstandspflicht für verschuldetes Unrecht. Im Zusammenhang mit dem Betrieb eine Anhängers oder Kraftfahrzeuges liegt jedoch oftmals der Fall vor, indem auch der Halter den Schaden nicht zu vertreten hat. Hierfür wurde die besondere Betriebsgefahr und daraus die Gefährdungshaftung entwickelt. Nach den §§ 7 und 18 Abs.1 S. 1 StVG ist es dem Verletzten trotzdem grundsätzlich möglich, gegen die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG Schadensersatzansprüche zu erheben. Somit kann auch eine Haftung in Betracht kommen, ohne dass ein Verschulden vorliegt, wenn die Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers entstanden sind.

Der zweite wesentliche Baustein des Verkehrszivilrechts ist das Verkehrsvertragsrecht. Dieses beinhaltet die rechtlichen Regelungen zu Verträgen über Kraftfahrzeuge. Solche Verträge können beispielsweise Kauf-, Leasing- oder Werkverträge sein. Die Regelungen zum Verkehrsvertragsrecht finden sich größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder. 

Neben dem Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht sind Verkehrszivilrecht auch die Verkehrssicherungspflicht und das Reiseverkehrsrecht von Bedeutung.